Werden Sie Stifter

Die Ziele der Stiftung »Franziskanische Bildung und Erziehung« lassen sich nur dann nachhaltig verwirklichen, wenn sie von vielen Menschen mitgetragen werden.

Diese Unterstützung kann sich in verschiedener Weise ausdrücken: Durch Mitarbeit und ehrenamtliches Engagement, durch Spenden und Zustiftungen, durch die Zuwendung von Erbschaften und nicht zuletzt durch die Förderung unserer Öffentlichkeitsarbeit, damit mehr Menschen mit unserem Anliegen erreicht werden.

Stiftungen

Eine "Langzeitwirkung" entfaltet  eine als »Zustiftung« im Verwendungszweck der Überweisung gekennzeichnete Spende.

Sie wird steuerlich ähnlich wie eine normale Spende behandelt, mit der Möglichkeit des erweiterten Sonderausgabenabzugs, muss jedoch langfristig angelegt werden und erhöht damit den Vermögensstock der Stiftung.

Die Erträge aus der Anlage fließen regelmäßig und dauerhaft in die durch die Satzung bestimmten Aufgaben der Stiftung. Zustiftungen ermöglichen langfristige Planungen, Projekte und Hilfszusagen.
Zustiftungen sind ab einem Betrag in Höhe von 250 Euro möglich. Dies betrifft die Erstanlage. Diese kann dann durch Beträge in beliebiger Höhe weiter aufgestockt werden. Zustiftungen können in Form einmaliger oder mehrmaliger, regelmäßiger Zuwendungen erfolgen. Auch Immobilien, Grundstücke, Liegenschaften oder Sachgegenstände können als Zustiftung eingebracht werden. Möglich ist auch eine Zustiftung durch testamentarische Verfügung.

Als Stifter erhalten Sie eine Stiftungsurkunde und eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Wissenswertes

Spendenkonto

Sparkasse Düren

IBAN: DE70 3955 0110 1201 2349 19
BIC: SDUEDE33XXX

Steuerliche Aspekte

Ihre Spende unterstützt unsere Stiftung konkret in unserer Tätigkeit. Sie als Spender haben zur Zeit die Möglichkeit, den gespendeten Betrag steuerlich als Sonderausgabe in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuermindernd anzusetzen.

Eine Spende in den Vermögensstock unserer Stiftung nennt man Zustiftung. In diesem Fall kann zur Zeit ein Betrag bis zu 1 Mio. als Sonderausgabe geltend gemacht werden (bei Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2 Mio.), falls gewünscht verteilt über einen Zeitraum von zehn Jahren. Dieser Betrag kann alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.

Bei individuellen Fallgestaltungen sprechen Sie bitte mit Ihrem steuerlichen Berater.

Testamente

Zuwendung von Erbschaften
In Ihrem Testament legen Sie Ihre Erben sowie die ihnen zugedachten Vermögensbestandteile fest. So können Sie auch die Franziskus-Stiftung als Erben einsetzen. Sollten Sie selbst als Erbe bedacht worden sein, können Sie auch einen Teil dieses Erbes unserer Stiftung zuwenden und so die Erbschaftsteuer entsprechend verringern.

Vermächtnis
Und auch das ist möglich: Anstatt die Stiftung selbst als Erbin einzusetzen, können Sie auch ein Vermächtnis in Ihr Testament aufnehmen, das Ihre Erben verpflichtet, bestimmte Geldbeträge oder Sachwerte der Franziskus-Stiftung zuzuwenden. Auch diese Zuwendung führt zu einer Verminderung der Erbschaftsteuer.

Schenkung auf den Todesfall
Mit dieser  Bezeichnung ist die Möglichkeit beschrieben, auch außerhalb des Erbrechts Teile Ihres Vermögens nahestehenden Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation zukommen zu lassen. Dabei hinterlegen Sie bei Ihrer Bank eine Verfügung, die Angaben enthält, wer nach Ihrem Tod zum Beispiel eines Ihrer Sparbücher oder Aktiendepots erhalten soll. Diese »Schenkung auf den Todesfall« sollten Sie in Ihrem Testament oder einem Nachtrag zu Ihrem Testament als Verfügung festhalten.

Bei allen Gestaltungen ist eine persönliche juristische oder notarielle Beratung unumgänglich.